Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Es ist soweit.

Nach entsprechenden Beschlüssen durch die Bundesregierung, der Staatsregierung des Freistaates Sachsen und der Stadtverwaltung Bernsdorf darf unter Einhaltung gewisser Vorgaben der Sportbetrieb in eingeschränkter Art und Weise wieder aufgenommen werden.

Zwingende Voraussetzungen hierfür:

  • es muss ein Hygienekonzept vorliegen und umgesetzt werden
  • Übende oder deren volljährige Vertreter
    • müssen ihren Gesundheitszustand bestätigen
    • nachweislich belehrt worden sein
    • haben die Festlegungen einzuhalten.

In der Versammlung des Vorstandes und der Übungsleiter vom 25.5.2020 wurden die entsprechendne Maßnahmen erörtert und die Belehrungen durchgeführt.

Somit kann das Training ab dem 26.5.2020 bis auf Weiteres wieder aufgenommen werden.

In der Rubrik Verein – Service finden sich die Konzepte für die Sporthalle Wiednitz (verantwortlich für deren Inhalt ist der Vorstand der Sportgemeinschaft Heide / Wiednitz) und für den Saal des Jägerhof, sowie die entsprechenden Dokumente Gesundheits- und Kontaktbestätigung.

ACHTUNG:

Für die Nutzung der Sporthalle Wiednitz muss bei jedem Training ein entsprechend aufgefüllter und von Vertretungsberechtigten unterzeichneter Beleg mitgebracht und hinterlegt werden. Im Saal des Jägerhof wird dies analog zu anderen öffentlichen Einrichtung (Grundschule, Hort) über einen einmalig abzugebenden Beleg und eine Unterschriftenliste für die jeweiligen Trainingstage im Mai / Juni geregelt.

Wir wünschen allen Übenden viel Freude und bitten ausdrücklich um die Einhaltung der Vorgaben.